Hier lernen Sie mehr zum Ausbildungsvertrag, den Mindestangaben, den Rechten und Pflichten die für die jeweiligen Vertragspartner entstehen und welche Besonderheiten bezüglich der Kündigung von Ausbildungsverträgen bestehen. Weiterhin erhalten sie Infos zum Muster eines Vertrags sowie zu den Grundlagen.

Ausbildungsvertrag, Mindestangaben, Rechte und Pflichten, Kündigung vom Ausbildungsvertrag, Info zum Muster eines Vertrags sowie Grundlagen.
Ausbildungsvertrag Mindestangaben und Recht

Schriftform ist vorgeschrieben

Der Ausbildungsvertrag ist vor Beginn der Berufsausbildung zu schließen. Die beiden Vertragspartner sind der Auszubildende (Azubi) und der Ausbildende (Unternehmen). Hierbei gilt es zu beachten, dass die Schriftform vorgeschrieben ist. Ein mündliches Ausbildungsverhältnis ist somit ausgeschlossen. Auch auf elektronischem Wege kann keine Ausbildung abgeschlossen werden.

Unterschriften von Arbeitgeber, Azubi sowie der Eltern

Weiterhin ist es wichtig, dass der Ausbildungsvertrag von beiden Parteien unterschrieben wird. Sollte der Auszubildende bereits das 18. Lebensjahr vollendet haben, so kann er den Vertrag selbst unterschreiben. Ist dies nicht der Fall, so muss zusätzlich ein Elternteil oder eventuell ein Vormund mit unterschreiben.

Kopien des Vertrags müssen ausgehändigt werden

Unmittelbar nach dem Unterschreiben des Vertrags, erhalten der Azubi und die mit unterschreibenden Vertreter eine Kopie vom Ausbildungsvertrag.

Meldung der Ausbildung bei IHK oder HWK muss erfolgen

Jetzt muss das ausbildende Unternehmen noch einen Eintrag in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse der IHK oder HWK veranlassen, damit die Ausbildung offiziell gemeldet ist.

Mindestangaben im Ausbildungsvertrag

Das Berufsbildungsgesetz nennt in § 11 die Mindestangaben des Berufsausbildungsvertrags. Darin enthalten sein müssen folgende Angaben:

Ziel und Bezeichnung

Weiterhin zählt zu den Mindestangaben die Art, die sachliche und zeitliche Gliederung sowie das Ziel der Berufsausbildung. Insbesondere die Berufstätigkeit, welche vertraglich geregelt ist.

Beginn und Dauer sind geregelt im Ausbildungsvertrag

Der Beginn und die Dauer der Ausbildung sind geregelt. Normalerweise dauert eine kaufmännische Ausbildung 3 Jahre. Es gibt jedoch auch Berufsbilder die eine kürzere Ausbildungsdauer haben, so z. B. der Verkäufer mit 2 Jahren.

Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte

Weiterhin muss im Ausbildungsvertrag geregelt sein, ob es Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte gibt.

Ausbildungszeit

Die Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit. Die wöchentliche Arbeitszeit während der Ausbildung beträgt normalerweise 40 Stunden und die tägliche Arbeitszeit 8 Stunden.

Probezeit ist geregelt im Ausbildungsvertrag

Die Dauer der Probezeit bei der Ausbildung muss im Ausbildungsvertrag geregelt sein. Die Probezeit beträgt 4 Monate, in dieser Zeit können beide Parteien ohne Begründung kündigen.

Höhe und Zahlung der Ausbildungsvergütung

Des Weiteren ist die Ausbildungsvergütung in ihrer Höhe geregelt, auch wann diese gezahlt wird. Hier gibt es mittlerweile auch eine Mindestvergütung für die Ausbildung in Höhe von 585 Euro (Stand 2022). Mehr dazu erfahren Sie Beitrag Mindestausbildungsvergütung.

Urlaubsanspruch im Ausbildungsvertrag

Die Dauer des Urlaubs, also der Urlaubsanspruch während der Ausbildung. So ist geregelt, dass die Azubis unter 16 Jahren einen Urlaubsanspruch von 30 Werktage, für noch nicht 17 Jahre alte Azubis der Urlaub 27 Werktage beträgt. Für noch nicht 18 Jahre alte Azubis beträgt der Urlaub 25 Werktage. Sobald der Azubi 18 Jahre alt ist, ist das Bundesurlaubsgesetz maßgebend, somit hat der Azubi einen Urlaubsanspruch von 24 Tagen.

Bestandteile der Kündigung

Die Voraussetzungen um den Berufsausbildungsvertrag zu kündigen sind ebenfalls Bestandteil in einem Vertrag.

Gibt es einen Tarifvertrag?

Die evtl. Anwendung von Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Dienstvereinbarungen in Bezug zur Lehre sind ebenfalls mit in den Vertrag aufzunehmen.

Ausbildungsvertrag Muster finden

Ein Muster für den Ausbildungsvertrag erhalten Sie bei der IHK. Als Beispiel finden Sie die oben aufgeführte Referenz zum Vertrag.

Rechte und Pflichten während der Ausbildung

Sowohl der Azubi, als auch der Ausbildende haben Rechte und Pflichten, welche durch die Ausbildung entstehen. Hier erfahren Sie mehr zu den Rechten und Pflichten der Vertragspartner.

Folgende Rechte hat ein Azubi

Ein Azubi hat verschiedene Rechte und Pflichten. Die Rechte kann er einfordern und die Pflichten muss er erfüllen.

  • Hat das Recht darauf das Ausbildungsziel erreichen zu können.
  • Die Ausbildungsmittel, wie z. B. das Werkzeug vom Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung gestellt zu bekommen.
  • Weiterhin freigestellt zu werden für den Unterricht in der Schule und für Sonderveranstaltungen.
  • Nur Arbeiten auszuführen die dem Zweck der Ausbildung dienen.
  • Nur Arbeiten auszuführen, die körperlich angemessen sind.
  • Azubis dürfen keine Akkord- oder Fließbandarbeiten durchführen.
  • Die körperliche Gewalt und Züchtigung sind unzulässig.
  • Infos darüber zu erhalten wie die Sicherheits- und Ordnungsvorschriften sind.
  • Ein Recht auf ärztliche Untersuchung vor Ablauf des 1. Beschäftigungsjahrs.

Folgende Pflichten hat ein Auszubildender lt. dem Ausbildungsvertrag

  • Hat sich zu bemühen das Ziel der Ausbildung zu erreichen und sich die notwendigen Fertigkeiten anzueignen.
  • Zum Unterricht in der Berufsschule zu gehen bzw. zu Sonderveranstaltungen.
  • Weiterhin für die Sauberkeit und Pflege der Gegenstände zu sorgen.
  • Die Ausbildungsnachweise regelmäßig sowie ordentlich zu führen.
  • Den Weisungen des Ausbildenden oder sonstigen Weisungsberechtigten Folge zu leisten, sofern die Weisungen etwas mit der Ausbildung zu tun haben.
  • Die Schweigepflicht über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu bewahren.
  • Die Pflicht sich ärztlich untersuchen zu lassen innerhalb des 1. Beschäftigungsjahrs.

Die Rechte und Pflichten der Ausbildenden

Im Umkehrschluss, sind die Rechte des Azubi die Pflichten des Ausbildenden und die Pflichten des Azubi die Rechte des ausbildenden Unternehmens.

Ausbildungsvertrag und die Kündigung

Ein Ausbildungsvertrag kann auf verschiedenen Wegen gekündigt werden, so z. B. während oder nach der Probezeit mit wichtigem Grund.

Was ist mit der Kündigung während der Probezeit, bei der Ausbildung?

Ein Ausbildungsvertrag kann während der Probezeit, von maximal 4 Monaten, jederzeit von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Maßgebend hierfür ist der § 22 Abs. 1 BBiG.

Was ist mit der Kündigung nach der Probezeit?

Nach der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dann gilt ebenfalls keine Kündigungsfrist. Auch die Besonderheit der Unwirksamkeit der Kündigung und die Hemmung, wenn aus wichtigem Grund gekündigt wurde, ist im § 22 Abs. 2 BBiG geregelt.

Welche Kündigungsfrist ist beim Vertrag einzuhalten?

Bei der ordentlichen Kündigung vom Vertrag beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen. Jetzt werden auch die Gründe für die Beendigung der Ausbildung wichtig und müssen genannt werden.

Die Schriftform bei der Kündigung vom Vertrag der Ausbildung einhalten!

Weiterhin ist es wichtig, dass die Kündigung schriftlich erfolgt. Eine rein mündliche Kündigung ist demnach nicht möglich.