Sie suchen Infos zur Teilzeitausbildung, dann finden Sie hier Details zur Dauer der Ausbildung in Teilzeit, der Vergütung, der Prüfung und zum Verlängern sowie Verkürzen der Ausbildungsdauer. Weiterhin zur gesetzlichen Grundlage. Kurze Beispiele erklären in einfacher Form.

Teilzeitausbildung, Dauer der Ausbildung in Teilzeit, Vergütung, Prüfung und zum Verlängern, Verkürzen der Dauer, Gesetz, Beispiele zum BBiG.
Teilzeitausbildung

Was ist eine Teilzeitausbildung?

Mit der Teilzeitausbildung haben Azubis die Möglichkeit eine Ausbildung in Teilzeit durchzuführen bzw. zu beantragen. Hier ist es wichtig, dass die Ausbildung in Teilzeit individuell im Vertrag vereinbart wird. Weiterhin ist es möglich auch nach Beginn einer bereits bestehenden Ausbildung eine Teilzeitausbildung zu vereinbaren. Ein Rechtsanspruch auf eine Ausbildung in Teilzeit besteht nicht, da beide Vertragspartner also Arbeitgeber und Azubi zustimmen müssen.

Wie verkürzt sich die Ausbildungszeit?

Die tägliche bzw. wöchentliche Zeit während der Teilzeitausbildung darf nicht zu stark gekürzt werden. Die maximale Kürzung beträgt 50 % der gewöhnlichen Ausbildungszeit.

Beispiel: Wenn ein Azubi normalerweise eine wöchentliche Ausbildungszeit von 40 Stunden hat, so darf die Ausbildungszeit bei einer Teilzeitausbildung 20 Stunden nicht unterschreiten.

Wie hoch ist die Dauer bei der Ausbildung in Teilzeit?

Bei der Dauer einer Ausbildung in Teilzeit gilt, dass diese sich verlängert bis zum maximalen Faktor von 1,5 der jeweiligen normalen Ausbildungsdauer.

Beispiel: Eine Ausbildung zur Kauffrau im Büromanagement hat eine Regelausbildungszeit von 3 Jahren. Eine Teilzeitausbildung würde demnach maximal 3 Jahre mal Faktor 1,5 gehen, also in diesem Beispiel 4,5 Jahre. Bei einer zweijährigen Ausbildung wären dies dann 3 Jahre.

Da oftmals keine direkten Termine für die anstehende Prüfung zum Abschluss der Ausbildung in Teilzeit zur Verfügung stehen, kann die Dauer der Ausbildung auch verkürzt oder verlängert werden. Hier muss der Azubi dies jedoch verlangen bzw. beantragen.

Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung bei einer Teilzeitausbildung?

Die Vergütung für die Ausbildung verkürzt sich in Bezug zur täglichen bzw. wöchentlichen Zeit der Ausbildung.

Beispiel: Ein Azubi erhält bei 40 Stunden eine Vergütung von 750 Euro. Ein Azubi in vergleichbarer Teilzeitausbildung mit einer wöchentlichen Stundenzahl von 25 Stunden hätte dann 750 Euro / 40 Stunden * 25 Stunden = 468,75 Euro bei 20 Stunden genau die Hälfte, also 375 Euro.

Welches Gesetz regelt die Ausbildung in Teilzeit?

Die Regelungen bzw. die gesetzliche Grundlage bildet das Berufsbildungsgesetz, hier ist der § 7a BBiG maßgebend. Hier finden durchaus immer mal wieder Neuregelungen statt, die meist die Rechtslage vereinfachen.

Weitere Infos

Sie finden hier weitere Infos über die Ausbildung in Deutschland:

  • Die Berufsausbildungsbeihilfe, eine Förderung der Arbeitsagentur. Sie erfahren in diesem Beitrag mehr über die BAB, die Voraussetzungen, die Höhe und die Dauer der Förderung.
  • Die duale Berufsausbildung ein Standard zwischen Betrieb und Schule in Deutschland. Erfahren Sie u. a. mehr zu den Aufgaben und zum Abschluss einer Ausbildung.
  • Infos rund um den Ausbildungsvertrag, die Rechte und Pflichten, den Mindestangaben im Vertrag sowie zur Kündigung in der Probezeit oder regulär.